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Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090

Werden in einem Betrieb tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium hergestellt, dann ist der Betrieb nach europäischer Bauprodukteverordnung verpflichtet, solche Bauteile mit CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen.

Vorraussetzung dafür ist, dass der Betrieb nach DIN EN 1090 zertifiziert ist. Die Herstellerzertifizierung beinhaltet die werkseigene Produktionskontrolle, kurz WPK genannt. Die Zertifizierung wird von einer autorisierten Zertifizierungsstelle durchgeführt, und unterliegt der ständigen wiederkehrenden Überprüfung.

Das Onlineregister der zertifizierten Betriebe ist unter folgenden Link zu finden: http://www.en1090.net

EN1090-1 Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile

EN1090-2 Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken

EN1090-3 Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken

Die technischen Regeln für die Ausführung der Konstruktionen werden in der DIN EN 1090-2 (Stahl) und DIN EN 1090-3 (Aluminium) aufgeführt; die in Abhängigkeit zur errichtenden Konstruktion zu stellenden Anforderungen werden dabei durch vier verschiedene Ausführungsklassen (EXC 1 bis EXC 4) unterschiedlich geregelt.

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